ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN.
Vielleicht können wir Ihr Anliegen auf dieser Seite bereits beantworten.
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Sie dürfen grundsätzlich verschiedene Hörgeräte probetragen – ganz unverbindlich – ohne Kaufzwang.
Die Geräte haben eine Preisspanne von EUR 700,- bis EUR 3.000,- pro Gerät.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Festbetrag von rund 700,- Euro. Es gibt auch heute noch Hörgeräte, die ohne Zuzahlung zu haben sind (außer der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro). Bei den privaten Krankenkassen sind die Zuschüsse unterschiedlich. Gerne bereiten wir Ihnen Kostenvoranschläge vor, die Sie dann zur Überprüfung bei Ihrer Kasse einreichen können.
Das kommt ganz auf Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse an das Hörgerät an. Vergleichen Sie die verschiedenen Techniken – von regulierbar bis vollautomatisch. Nicht immer ist das teuerste Hörgerät auch das beste.
Der Hörfehler entscheidet über die Möglichkeiten. Es gibt verschiedene Bauformen und Größen. Die neuen Hörgeräte werden immer kleiner und „schöner“. Viele Geräte haben ein sehr ansprechendes Design.
Der Mensch hat zwei Ohren – und die braucht er auch. Richtungshören und Verstehen in geräuschvoller Umgebung ist nur mit zwei intakten Ohren möglich. Aber: Man muss auch den individuellen Hörfehler betrachten. Beim Probetragen der Hörgeräte können wir herausfinden, was für Sie am angenehmsten ist. Hörgeräte sollen immer getragen werden. Nur so kann man sich an die Hörgeräte gewöhnen und einen dauerhaften Erfolg erzielen.
Es gibt Hersteller, die spezielle Hörgeräte mit einer Ladestation und Akku anbieten.
Das kommt ganz auf die Batterie-/Hörgerätegröße an. Die Laufzeit variiert zwischen fünf Tagen und zwei Wochen.
Das kann verschiedene Ursachen haben, die aber oftmals schnell und unkompliziert von uns behoben werden können. Moderne Hörgeräte verfügen über Rückkopplungskontrollen, die ein Pfeifen reduzieren.
Grundsätzlich beteiligt sich die Krankenkasse an den Reparaturkosten. Bei Geräten mit 100-prozentiger Kassenfinanzierung sind alle Reparaturen kostenfrei. Bei Geräten mit Zuzahlung kann auch im Reparaturfall eine Zuzahlung nötig werden.
Reinigung, Kontrolle, das Einstellen der Hörgeräte sowie Hörmessung sind alles Serviceleistungen, die zu unserem Kundendienst dazu gehören. Selbstverständlich kostenfrei.